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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma: Munich Clay Collective UG

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1. Was sind AGBs?
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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Bedingungen fest, nach denen das Unternehmen (Firmenname Munich Clay Collective UG, fortan „Munich Clay Collective“, “MCC” oder „das Unternehmen“) seine Dienstleistungen erbringt.

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Als Dienstleistungen zählen:

  • offenes Studio

  • Abonnements

  • das Anbieten von Kursen, Workshops und Veranstaltungen

  • Verkauf von Zier- und Dekoprodukten aus Keramik

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Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kund/innen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

1.2 Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie sie verstehen. Wenn Sie den Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie kein/e Kunde/in des Munich Clay Collective werden oder ein Abo abschließen.

 

1.3 Das Unternehmen kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Wir werden Sie über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder per E-Mail an Sie und / oder durch Veröffentlichung im Studio informieren. Wenn Sie unsere Dienste weiterhin nutzen, nachdem Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vorgenommen und Ihnen mitgeteilt wurden, stimmen Sie zu, an diese Änderungen gebunden zu sein.

 

1.4 Sie können die aktuellste Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einsehen, indem Sie auf den Link „AGBs“ am unteren Ende der Munich Clay Collective Website (www.munichclaycollective.de) klicken. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie mit den aktuellen Nutzungsbedingungen vertraut sind. Es wird daher empfohlen, den obigen Link regelmäßig zu überprüfen.

 

1.5 In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  • „Das Unternehmen“, “MCC” oder „Munich Clay Collective“ bezieht sich auf die Munich Clay Collective UG

  • „Studio“ bezeichnet das Studio des Unternehmens mit der Adresse: Thierschstraße 20, 80538 München, Deutschland

  • „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • „Kunde/in“ bezeichnet jede/n, der/die eine Dienstleistung oder ein Produkt gegen eine Gebühr im Munich Clay Collective in Anspruch nimmt bzw. kauft

  • „Abonnement“ bezieht sich auf die Bereitstellung eines Arbeitsbereichs für 6 - 25 Stunden pro Monat, einschließlich Zugang zu einer Töpferscheibe, Arbeitstisch und Stauplatz. Es beinhaltet auch die Nutzung des Brennservice (mit zusätzlichen Kosten).

  • „Mitglied oder Abonnent*in“ bezieht sich auf eine Person, die eine der zum Abonnement zur Verfügung stehenden Mitgliedschaften abgeschlossen hat.

  • „Kurse und Workshops“ bezieht sich auf jede Form von organisiertem Lehrgang, für die eine Gebühr zu entrichten ist.

  • „Kurs- und Workshop-Teilnehmer/innen“ bezieht sich auf jede/n Kunden, der für einen Kurs oder Workshop bezahlt

  • „Brennservice“ bezieht sich auf den Service, bei dem Keramikteile in professionellen Brennöfen bei verschiedenen Temperaturen gebrannt werden, für den eine Gebühr zu entrichten ist.

  • „Woche“ bezieht sich auf eine Kalenderwoche (Montag bis Sonntag).

  • “Nutzungsmonat” bezieht sich auf ein Kalendermonat

 

2. Allgemeines
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2.1 Jede/r Kunde/in erklärt und bestätigt gegenüber der Gesellschaft, dass alle von ihm/r zur Verfügung gestellten Informationen zu dem der Gesellschaft angegebenen Datum wahr und richtig sind. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Unternehmen jede Änderung der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mitzuteilen.

 

2.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Zutritt zum Studio zu verweigern.

 

2.3. Außer im Falle von Kinderkursen dürfen Kinder zwischen 0 und 17 Jahren das Studio nur benutzen oder einen Kurs besuchen, wenn sie von einem Elternteil oder einer von den Eltern dazu schriftlich berechtigten Person begleitet werden, der/die auch ein/e zahlende/r Kunde/in ist. Eine ausdrücklich Zustimmung für die Benutzung des Studios für Kinder unter 18 Jahren ist von der Geschäftsführung in jedem Fall im Voraus einzuholen.

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2.4. Das Studio (deren GeschäftsführerInnen, Angestellte, AuftragnehmerInnen oder sonstige ErfüllungsgehilfInnen) übernimmt in Fällen leichter Fahrlässigkeit keine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer/innen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit haben die Geschädigten zu beweisen. Soweit die Haftung des Studios ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Geschäftsführerinnen, Angestellten, Auftragnehmer/innen oder sonstige Erfüllungsgehilf/innen.

 

2.5. Persönliche Gegenstände werden auf eigene Gefahr in die Räumlichkeiten des Studios gebracht. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden an solchen Gegenständen.

 

2.6. Sämtliche vom Munich Clay Collective in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Das Unternehmen übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, soweit das Unternehmen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.

 

2.7. Munich Clay Collective übernimmt keine Haftung hinsichtlich eines bestimmten persönlichen Lernerfolgs und kann nicht für einen bestimmten individuellen Erfolg der durchgeführten Kurse und Workshops haftbar gemacht werden.

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3. Sonderbestimmungen für Abonnement
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3.1 „Abonnement“ bezieht sich auf die Bereitstellung eines Arbeitsbereichs im Studio, einschließlich des Zugangs zu einer Töpferscheibe, zu einem Tischplatz und persönlichem Stauraum dessen Größe von der Entscheidung der Geschäftsführung abhängt und für alle Teilnehmer/innen gleich ist. Es beinhaltet auch den Zugang zum Brennservice (zusätzliche Kosten). Jede/r Kunde/in, der ein Abo erwirbt, ist berechtigt, das Studio, je nach ausgewählten Stunden-Modell, für bis zu 25 Stunden pro Monat zu nutzen. Ein/e Abonnent/in ist berechtigt, die Einrichtungen des Studios während der Öffnungszeiten abhängig vom gebuchten Modell und vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen, vorausgesetzt, dass Munich Clay Collective jederzeit ohne Vorankündigung ihre Einrichtungen ganz oder teilweise für bestimmte Zeiträume geschlossen halten kann (bspw aufgrund von Reinigungs-, Reparatur-, Änderungs- oder Wartungsarbeiten).

Voraussetzung für das Arbeiten an der Drehscheibe ist, zumindest einen umfänglichen Basic-Kurs (egal ob im Munich Clay Collective oder extern) absolviert zu haben und selbständig an der Drehscheibe arbeiten zu können.

 

3.2. Eine Person wird erst dann Abonnent, wenn sie den Mitgliedsvertrag unterschrieben hat. Zu diesem Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass das Mitglied den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich zugestimmt hat. Die Vertragsdauer beginnt ab diesem Zeitpunkt.

 

3.3. Abos sind, sobald ein Vertrag begonnen hat, nicht persönlich oder zeitlich übertragbar und können nicht mit anderen geteilt werden.

 

3.4 Die verbrachten Abo Stunden werden mittels App aufgezeichnet, welche dem/der Abonnent/in bei Vertragsabschluss ausgehändigt wird. Der/Die Abonnent/in ist dazu verpflichtet sich zu Beginn der Studionutzung über entsprechend einzuchecken und beim Verlassen des Studios wieder auszuchecken. Verbrauchte Stunden, welche das im Monatsabonnement inkludierte Stundenkontingent überschreiten, werden dem/der Abonnent/in mit Monatsende in Rechnung gestellt. Der aktuelle Stundenverbrauch sowie der Preis für zusätzlich verbrauchte Stunden können jederzeit in der App nachgeschaut werden. Die Bereitstellung zusätzlicher Studio-Zeit unterliegt, je nach Verfügbarkeit, dem Ermessen des Unternehmens.

 

3.5. Die von Munich Clay Collective für das Studio zur Verfügung gestellten Glasuren und Engoben sind klar als solche gekennzeichnet und können von allen Mitgliedern bis zum Ausschöpfen der Kapazitäten frei genutzt werden. Die Verfügbarkeit dieser Glasuren und Engoben kann variieren, Munich Clay Collective ist nicht verpflichtet diese jederzeit uneingeschränkt bereitzustellen.

 

3.6. Ein Abonnent kann seine Mitgliedschaft für einen Zeitraum von 4 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres pausieren. Munich Clay Collective behält sich das Recht vor, diese Möglichkeit ohne Angabe von Gründen auszuschließen. Eine Pausierung muss vorher schriftlich (z.B. per Mail) beantragt werden.

 

3.7. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern. Die Öffnungszeiten werden auf Google detailliert angegeben und werden von Zeit zu Zeit aktualisiert.

 

3.8. Das Studio kann für Mitglieder für die Dauer von mindestens vier Wochen pro Kalenderjahr geschlossen werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Studio nach eigenem Ermessen für weitere Zeiträume zu schließen. Wenn ein Abonnement über einen Zeitraum läuft, in dem das Studio geschlossen ist, werden für diese Zeit keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

 

3.9. Ein Mitglied kann ein Abonnement innerhalb von 14 Tagen nach Annahme seines Abonnements durch das Unternehmen ohne Angabe von Gründen auflösen, unter der Bedingung, dass er das Studio während dieser Zeit nicht genutzt hat. Um ein Abonnement unter dieser Bedingung 3.9. zu kündigen, muss der Nutzer dem Studio eine schriftliche Kündigung per E-Mail oder per Brief (händisch übergeben an einen Mitarbeiter) übermitteln. Munich Clay Collective behält sich ebenfalls ein vorzeitiges Auflösungsrecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vor. Die Auflösung tritt sofort in Kraft, wodurch das Studio ab diesem Zeitpunkt nicht mehr benutzt werden kann.

 

3.10. Vorbehaltlich eines gesetzlichen Widerrufsrechts werden Zahlungen für Abonnements nicht zurückerstattet, sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht anders angegeben.

 

3.11. Das Mitglied stimmt zu, dass er das Abonnement nicht vor der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kündigen kann. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Die Mitgliedschaft kann also frühestens nach 2 Monaten zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Als Beispiel: Ich kündige mein Abo am 23.05.2026 und somit endet dieses am 30.06.2026.

 

3.12. Munich Clay Collective behält sich das Recht vor, den Vertrag mit einem Mitglied jederzeit aus einem wichtigen Grund vorzeitig aufzulösen.

Als solche wichtige Gründe gelten unter anderem:

  • qualifizierter Zahlungsverzug trotz erfolgter zweifacher Mahnung;

  • Begehung einer strafbaren Handlung durch den/die Nutzer/in im Studio;

  • Schuldhafte Verursachung von Personen- oder Sachschäden im Studio;

  • Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie Verstöße gegen die Hausordnung; oder

  • das Nichtbeachten von Weisungen des Studiopersonals/-managements oder Lehrpersonals.

 

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Mitglieder des Studios zu verweisen, die Mitgliedschaft zu kündigen, die Mitgliedschaft für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen oder die Mitgliedschaft eines Mitgliedes zu verweigern, dessen Verhalten für die Studio-Gemeinschaft und den Charakter des Studios nach Einschätzung des Unternehmens schädlich ist (insbesondere rassistische, sexistische, homophobe oder transphobe Verhaltensweisen und Äusserungen sowie respektloses, gewalttätiges und anderweitig ungebührliches asoziales Verhalten), und der gegen eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der jeweils gültigen Fassung) verstößt, oder wenn das Verweigern der Mitgliedschaft im Interesse der übrigen Kunden und Mitglieder liegt. Jedes Mitglied, das aufgrund eines Verstoßes gegen diese Geschäftsbedingungen des Studios verwiesen wird, verliert mit sofortiger Wirkung seine Funktion als Mitglied des Studios und hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung für bereits geleistete Zahlungen.

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Mitglieder, deren Mitgliedschaft aufgrund oben angeführter Begründung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt wird, haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Kosten für diesen Zeitraum. Ungeachtet dessen, kann das Studio die Mitgliedschaft eines Mitglieds kündigen, falls das Mitglied die Zahlung des dem Studio geschuldeten Betrags nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit des Betrags begleicht. Im Falle einer Kündigung wegen Nichtzahlung, wird der Restbetrag der für die Mitgliedschaft fälligen Gebühren sofort fällig. Eine Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Rechte und Pflichten des Studios und des Mitglieds, die vor dem Datum der Kündigung angefallen und geschuldet sind, nicht auslöschen.

 

3.13. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, läuft das Abo bis zur Kündigung weiter.

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3.14. Zahlt ein Mitglied während der Mindestvertragslaufzeit seine/ihre Abonnement-Gebühren nicht (oder storniert sein Abonnement während der Mindestvertragslaufzeit), haftet er/sie für die bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit noch ausstehenden Kosten. Bei Zahlungsrückständen erfolgt eine zweimalige Mahnung und Aufforderung zur Zahlung der Rückstände durch das Munich Clay Collective. Für jede Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von EUR 10,– in Rechnung gestellt. Werden offene Zahlungsrückstände nicht innerhalb der in der zweiten Mahnung festgelegten Frist beglichen, wird die Forderung zur Betreibung durch ein Inkassobüro weitergeleitet. Die damit in Zusammenhang entstehenden Kosten sind zur Gänze vom Mitglied zu tragen. Weiters behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Vertrag gemäß Punkt 3.12 vorzeitig aufzulösen.

 

3.15. Die Preise für Mitgliedschaften sind entweder auf der Website oder direkt im Studio einsehbar und entsprechen den vom Unternehmen festgelegten Preisen. Die Abonnementgebühren können nach Ermessen der Unternehmensführung erhöht werden. Eine Erhöhung der Abonnementgebühren muss den Mitgliedern mindestens 10 Arbeitstage im Vorhinein mitgeteilt werden. Jeder Nutzer, der eine von Munich Clay Collective vorgeschlagene Änderung der Abonnementgebühren nicht akzeptieren möchte, kann sein Abonnement kündigen, indem er das Unternehmen gemäß der Bedingungen in 3.9 benachrichtigt. Das kündigende Mitglied muss weiterhin seine Abonnementgebühren (zum vorherigen Tarif) bis zum Ende einer solchen Kündigungsfrist (oder, im Falle eines Mitgliedes, dessen Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist, bis zum Ende dieser Frist) bezahlen.

 

3.16. Die Abonnementgebühren müssen in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen bezahlt werden, unabhängig davon, ob das Mitglied die Einrichtungen des Studios nutzt oder nicht.

 

3.17. Die Nutzung des Studios ermöglicht dem/r Abonnenten/in den Zugang zu Ton, den Pulverglasuren und Engoben, Werkzeugen, einem Arbeitsplatz und einer Töpferscheibe sowie die Nutzung der Küche inkl. Tee und Kaffee. Brennkosten sind nicht im Preis des Stundenpreis enthalten und müssen extra erworben werden.

 

4. Sonderbestimmungen für Kurse und Workshops
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4.1. „Kurse und Workshops“ bezieht sich auf jede Form von organisiertem Lehrgang, für die eine Gebühr zu entrichten ist. Teilnehmer/innen an Kursen von Munich Clay Collective und Workshops können die Einrichtungen nur während der Kurs- oder Workshop-Zeiten nutzen.

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4.2. Ein Platz in einem Kurs oder Workshop kann im Onlineshop gekauft bzw. gebucht werden. Hierfür muss bei erstmaliger Teilnahme der Name, die Telefonnummer und Email Adresse an das Munich Clay Collective übermittelt werden. Die Anmeldung ist bei Rechnungsausstellung und vollständiger Bezahlung komplett. Zu diesem Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der/die Teilnehmer/in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich zugestimmt hat. Kurse und Workshops werden nach dem Prinzip „first-come, first-serve“ gebucht. Eine Person kann sich in einer Warteliste eintragen, falls ein Kurs oder Workshop bereits ausgebucht ist.

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4.3. Kein Abonnent darf – ohne nach Punkt 4.2. vorzugehen – an einem Kurs, Workshop oder einer Veranstaltung im Studio teilnehmen. Das bedeutet, jedes Mitglied muss den jeweiligen Kurs, etc, vorher buchen und bezahlen.

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4.4. Die Gebühren von Kursen, Workshops und Veranstaltungen (im Folgenden kurz „Kursgebühren“) werden auf der Webseite ausgewiesen.

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4.5. Der Zahlungseingang der Kursgebühr hat spätestens 14 Tage nach Rechnungsausstellung und mindestens bis 7 Werktage vor Kursbeginn zu erfolgen.

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4.6. Bei Zahlungsrückständen erfolgt eine zweimalige Mahnung und Aufforderung zur Zahlung der Rückstände durch das Munich Clay Collective. Für jede Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von EUR 10,- in Rechnung gestellt. Werden offene Zahlungsrückstände nicht innerhalb der in der zweiten Mahnung festgelegten Frist beglichen, wird die Forderung zur Betreibung durch ein Inkassobüro weitergeleitet. Die damit in Zusammenhang entstehenden Kosten sind zur Gänze von dem/r Teilnehmer/in zu tragen, die Teilnehmer/in kann in diesem Fall auch nicht weiter an dem von ihm/ihr gebuchten aber nicht bezahlten Kurs, Workshop, Event der am offenen Studio teilnehmen.

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4.7. Kurs- und Workshop-Sessions im Munich Clay Collective haben unterschiedliche Längen. Für jede Stunde Kurs- oder Workshopzeit wird eine 5-minütige Pause der Teilnehmerinnen und Lehrenden mit einberechnet. Die Netto-Kurszeit beträgt daher 55 Minuten für jede Stunde Kurs- oder Workshopzeit.

 

4.8. Durch Verhinderung der Kurs- oder Workshopleiter/in entfallene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit an einem zusätzlichen Termin ohne zusätzliche Gebühr nachgeholt.  Alternativ behält sich das Munich Clay Collective das Recht vor, den Kurs oder Workshop mit einer/m Ersatzleiter/in abzuhalten. Kann ein Ersatztermin oder ein/e Ersatzleiter/in nicht angeboten werden, werden die Kursgebühren im Verhältnis der entfallenden Kurseinheiten zu den gesamten Kurseinheiten zurückerstattet.

 

4.9. Munich Clay Collective behält sich vor, Kurse, bei welchen die Mindestanzahl an Kursteilnehmer*Innen nicht erreicht wird, und aus anderen Gründen abzusagen. Wird ein Kurs von Munich Clay Collective abgesagt, wird die Kursgebühr in voller Höhe an die TeilnehmerInnen zurückerstattet. Die teilweise oder gänzliche Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt durch Überweisung auf ein von den TeilnehmerInnen bekannt zu gebendes Konto bzw. auf die ursprüngliche Zahlungsweise.

Bei Änderung der Kursleitung (insbesondere bei Verhinderung) besteht kein außerordentliches Rücktrittsrecht der TeilnehmerInnen.

 

4.10. Nur wenn in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben und für einen Kurs oder Workshop vorgesehen, haben Kurs- und Workshop-Teilnehmer/innen uneingeschränkten Zugang zu den Pulverglasuren, Engoben und Werkzeugen während des Kurses oder Workshops.

 

4.11. Die Stornierung oder Umbuchung einer Reservierung kann nur schriftlich per E-Mail oder persönlich erfolgen. Eine persönliche Stornierung kann nur direkt im Studio während der regulären Öffnungszeiten erfolgen.

Bei Stornierung durch den/die Teilnehmer/in werden folgende Gebühren zur Zahlung fällig:

  • Stornierungen bis 5 Werktage vor Kursbeginn: kostenfrei

  • Stornierungen ab 5 Werktage vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühren

  • Fernbleiben ohne Stornierung: 100 % der Kursgebühren

  • Umbuchung bis 5 Werktage vor Kursbeginn: kostenfrei

  • Umbuchung ab 5 Werktage vor Kursbeginn: 30€ pro Person

 

Im Krankheitsfall (nach Vorlage der ärztlichen Bestätigung) kann ein Kurs jederzeit kostenfrei umgebucht werden, eine Erstattung der Kursgebühr ist nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

 

Die unter Punkt 4.11 ausgewiesenen Stornogebühren werden auch dann zur Zahlung fällig, wenn die Kursgebühren noch nicht oder nur teilweise bezahlt wurden. Wurden die Kursgebühren bereits von den TeilnehmerInnen bezahlt, wird das Unternehmen die Stornogebühren von den Kursgebühren einbehalten und die Differenz auf ein von den KursteilnehmerInnen bekannt zu gebendes Konto überweisen.

 

4.12. Veranstaltungen, die im Munich Clay Collective stattfinden, müssen im Voraus bezahlt werden, die Anmeldung bzw. Platzreservierung ist weder übertragbar, noch gegen andere Leistungen von Munich Clay Collective austauschbar.

 

4.12. In den Kursen gefertigte Stücke sind nur als Kunst- und Zierobjekte zu verwenden, siehe 5.9.

 

5. Brennservice
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5.1. Nur autorisierte Munich Clay Collective Mitarbeiter/innen haben das Recht, die Öfen zu setzen, zu entladen, die Brennkurven zu programmieren oder die Öfen in Betrieb zu nehmen. Munich Clay Collective-Kunden sind verpflichtet, die Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen, die im Studio ausgehängt werden, zu lesen und einzuhalten.

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5.2. Das Munich Clay Collective übernimmt trotz aller Sorgfalt keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung von Keramikstücken und behält sich das Recht vor, das Brennen von Gegenständen zu verweigern, die nach Ansicht des Teams die Brennöfen an sich, oder andere Werke in den Öfen beschädigen könnten. Munich Clay Collective haftet für keinerlei Misserforlge, die sich durch einen Brennvorgang ergeben.

 

5.3. Der Brennservice muss im Voraus online bezahlt werden. Die Preise sind bei der Studioleitung zu erfragen, oder auf der Website abrufbar und werden pro Kilo berechnet.

 

5.4. Brennvorgänge werden nur ausgeführt, wenn ein Ofen mit einer entsprechenden Anzahl an Keramikstücken gefüllt ist. Die Entscheidung hierüber unterliegt dem Munich Clay Collective Personal. Wenn Keramikstücke dringend gebrannt werden sollen, können die zur Verfügung stehenden Öfen nach Absprache mit der Geschäftsführung als Ganzes zu einem Fixpreis gemietet werden. Abhängig von der aktuellen Studiobesetzung und dem daraus entstehenden Bedarf an Brennöfen, kann die zum Brennen eines Keramikstücks erforderliche Zeit variieren. Das Munich Clay Collective haftet nicht für längere Wartezeiten, die entstehen können.

 

5.5. Zu brennende Keramikstücke müssen im Regal mit der gewünschten Brenntemperatur eingeordnet sein. Individuelle Temperaturanpassungen sind bei kommunalen Brennvorgängen nicht möglich, da die Einstellungen so gewählt werden, dass ein Gesamterfolg für die gebräuchlichsten Objekte und Materialien erzielt wird.

 

5.6. Eine angemessene Vorbereitung der Keramikstücke vor dem Glasurbrand ist erforderlich. Wenn ein/e Kund/in nicht sicher ist, wie er ein Stück zum Brennen vorbereiten soll, wird er/sie gebeten, sich an eine/n Munich Clay Collective Mitarbeiter/in zu wenden.

 

5.7. Alle Keramikstücke, die nicht innerhalb von 2 Monaten abgeholt werden, werden entsorgt bzw. können von interessierten Personen mitgenommen werden. Das Munich Clay Collective kann für derart entsorgte Keramikstücke nicht belangt werden.

 

5.8. Wenn die vorliegenden Bedingungen nicht eingehalten werden, haftet der/die Kund/in für Schäden, die durch seine Werkstücke an den Brennöfen oder Brennplatten verursacht werden, und muss alle Reparatur- und/oder Ersatzkosten übernehmen.

 

5.9. Alle von Munich Clay Collective gebrannte Stücke, egal ob von AbonnentInnen, KursteilnehmerInnen oder vom Unternehmen selbst produziert, sind nur als Kunst- und Zierobjekte zu verwenden und nicht für den Verzehr von Lebensmitteln bestimmt.

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6. Shop
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6.1. Munich Clay Collective ist nicht in der Lage, Rückerstattungen oder Umtausch in anderen Fällen anzubieten, sofern nicht anders mit einem Teammitglied vereinbart.

 

6.2. Widerrufsrecht im Fernabsatzverkehr

Widerrufsrecht: TeilnehmerInnen und Kund/inenn haben das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die TeilnehmerInnen die Firma (Munich Clay Collective UG, Thierschstraße 20, 8053 München, E-Mail: info@munichclaycollective.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und die Erklärung ordnungsgemäß übermittelt, so wird das Unternehmen den TeilnehmerInnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

 

7. Schadensersatz
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7.1. Das Inventar, die Räumlichkeiten, Medien und Geräte des Studios sind schonend zu verwenden bzw. zu behandeln. Allfällige Schäden sind umgehend zu melden.

 

7.2. Die Kurs- und Workshop-TeilnehmerInnen und AbonnentInnen haften für alle durch sie verursachten Schäden und sind daher zu entsprechendem Ersatz verpflichtet.

 

8. Datenschutz
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8.1. Das Munich Clay Collective kümmert sich um deine Daten und sorgt für deren Sicherheit. Wir verarbeiten deine Daten gemäß der DSGVO, dem DSG 2018 sowie dem TKG. Weitere Informationen findest du in der Datenschutzerklärung.

 

9. Urheberrecht

 

9.1. Die Inhalte der zur Verfügung gestellten Skripten, Unterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und sind ausschließlich für die persönliche Verwendung der Munich Clay Collective KundInnen bestimmt. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die Speicherung, Vervielfältigung, Übersetzung, Verarbeitung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie Weitergabe an andere Personen – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form –, ohne Zustimmung der Urheber/innen ist untersagt.

 

9.2. Bilder, Grafiken und Texte der Munich Clay Collective Webseite (www.munichclaycollective.de) sowie auf jeder Publikation und Werbeunterlage, unterliegen dem Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder jede andere Art der Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens gestattet.

 

9.3. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen das Unternehmen aus Verstößen gegen das Urheberrecht, diese schad- und klaglos zu halten.

 

10. Hausordnung, Gesundheit und Sicherheit, Reinigung
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10.1. Alle Kund/innen haben die Studio-Richtlinien ausnahmslos zu befolgen. Diese können von Zeit zu Zeit abgeändert werden und sind regelmäßig zu konsultieren. Munich Clay Collective KundInnen verpflichten sich, den Anweisungen des Studio Personals zur Gewährleistung des reibungslosen Betriebs ausnahmslos zu befolgen.

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10.2. AbonnentInnen und Kurs- oder Workshop-TeilnehmerInnen verwenden das Studio auf eigene Gefahr und in Kenntnis der damit einhergehenden Gefahren einer Werkstatt-Umgebung. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Verwendung und den Umgang mit scharfen Werkzeugen und Gegenständen, den Umgang mit möglicherweise giftigen bzw. schädlichen Materialien, die Gefahren durch die Verarbeitung von solchen Materialien und die damit einhergehenden Risiken des Einatmens von Silikastaub.

 

10.3. Jedes Mitglied, Kursteilnehmer/in oder Workshop-Teilnehmer/in muss die Gesundheits- und Sicherheitsinformationen lesen und befolgen. Zusätzlich dazu müssen alle Kund/innen und Mitglieder jederzeit auch alle Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen des Unternehmens bzw. des Studio Personals befolgen und einhalten.

 

10.4. Rauchen ist im Studio strengstens untersagt.

 

10.5. Alle Mitglieder und Kurs- oder Workshop-Teilnehmer/innen verpflichten sich, zum Ende jeder Sitzung mindestens 20 Minuten zur Reinigung des Studios aufzuwenden. Das Einatmen von Ton- und Glasurstaub ist gesundheitsschädlich und dieser darf im Studio nicht zurückgelassen werden. Die Arbeitsbereiche, einschließlich der Bodenfläche, sind ausnahmslos sauber zu halten.

 

10.6. Jedes Mitglied, welches das Studio am Ende einer Sitzung nicht die vereinbarten 20 Minuten lang putzt, muss mit einer 20%-ige Erhöhung seiner Abo-Gebühr rechnen, um die Reinigungszeit des Personals zu decken.

 

11. Rechtsform
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11.1. Munich Clay Collective UG ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in München und der Geschäftsanschrift Thierschstraße 20, 80538 München, eingetragen im Handelsregister München unter HRB 305212.

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12. Recht und Gerichtsstand
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12.1. Diese Vereinbarung untersteht materiellem deutschen Recht.

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12.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters in München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

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12.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

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